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BVerwG, 29.05.2006 - 3 KSt 5.06, 3 KSt 5.06 (3 B 99.05), 3 KSt 5.06 (3 PKH 11.05) |
Zitiervorschläge
BVerwG, 29.05.2006 - 3 KSt 5.06, 3 KSt 5.06 (3 B 99.05), 3 KSt 5.06 (3 PKH 11.05) (https://dejure.org/2006,25492)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.2006 - 3 KSt 5.06, 3 KSt 5.06 (3 B 99.05), 3 KSt 5.06 (3 PKH 11.05) (https://dejure.org/2006,25492)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 3 KSt 5.06, 3 KSt 5.06 (3 B 99.05), 3 KSt 5.06 (3 PKH 11.05) (https://dejure.org/2006,25492)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 18.07.2006 - 3 KSt 6.06
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung; Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger …
Die gegen den Beschluss des Senats vom 27. April 2006 - BVerwG 3 B 99.05 - als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung des Klägers vom 14. Mai 2006 wurde mit Beschluss vom 29. Mai 2006 - BVerwG 3 KSt 5.06 - ebenso abgelehnt, wie der Antrag des Klägers, seine als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung an das Bundesverfassungsgericht zu verweisen. Das Bundesverfassungsgericht hatte freilich bereits am 10. Mai 2006 einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 20.05 - nicht zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 966/06).Wie bereits im Beschluss vom 29. Mai 2006 - BVerwG 3 KSt 5.06 - ausgeführt, sind Anhaltspunkte dafür, dass die Sache nicht richtig behandelt worden sein könnte nicht ersichtlich.
- BVerwG, 21.04.2008 - 3 KSt 2.08
Zurückweisung einer Vollstreckungsabwehrklage durch das Bundesverwaltungsgericht …
Die gegen den Beschluss des Senats vom 27. April 2006 - BVerwG 3 B 99.05 - als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung des Klägers vom 14. Mai 2006 wurde mit Beschluss vom 29. Mai 2006 - BVerwG 3 KSt 5.06 - ebenso abgelehnt, wie der Antrag des Klägers, seine als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung an das Bundesverfassungsgericht zu verweisen. Das Bundesverfassungsgericht hatte freilich bereits am 10. Mai 2006 einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 20.05 - nicht zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 966/06).Daher wird auf zur Begründung auf die Ausführungen in den Beschlüssen 3 B 99.05, 3 KSt 5.06 und 3 KSt 8.06 verwiesen.